Allgemeine Geschäftsbedingungen der MH Akademie UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeines: Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der MH Akademie, nachfolgend auch “Akademie” oder “wir” genannt, und für alle Angebote und Verträge über von der Akademie zu erbringenden Leistungen (nachfolgend auch Kurse, Seminare, Lehrgänge, Dienstleistungen, etc. genannt), soweit nicht ausdrücklich und textlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind.

1. Aufträge

1.1 Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäftes zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie mündliche Abänderungen von Aufträgen gelten vorbehaltlich unserer textlichen Bestätigung.

1.2 Das Vertragsverhältnis über Seminare, Fortbildungsveranstaltungen sowie berufliche Lehrgänge beginnt mit der persönlichen, telefonischen oder textlichen Anmeldung des Teilnehmers und der Annahme durch die MH Akademie. Anmeldungen in Textform und über das Anmeldeformular auf der Homepage sind ebenfalls verbindlich. Die Anmeldung soll möglichst binnen zehn Tage vor dem angesetzten Kursbeginn bei der MH Akademie erfolgen. Eine Anmeldung gilt als angenommen, wenn die MH Akademie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung diese abgelehnt hat. Grundsätzlich erhält jedoch jeder Teilnehmer von der MH Akademie eine Anmeldebestätigung. Die Dauer des Unterrichtsverhältnisses ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden bzw. ist der Seminarbeschreibung zu entnehmen. Die MH Akademie ist berechtigt, den Inhalt des durchgeführten Seminars bzw. beruflichen Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der jeweiligen Ankündigung nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen. Der Lehrstoff wird so ausgewählt und vermittelt, dass es durchschnittlichen Anforderungen und den durchschnittlichen persönlichen Fähigkeiten des Kursteilnehmers entspricht; sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, hat die MH Akademie nicht dafür einzustehen, dass ein Kursteilnehmer durch den Kurs eine bestimmte nachweisbare Qualifikation oder bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten tatsächlich erwirbt. Die MH Akademie hat dem Kursteilnehmer nur im Rahmen des angekündigten Inhalts die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen.

1.3 Die MH Akademie behält sich das Recht vor, von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn

  • die angesetzte Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird oder
  • der/die von uns verpflichtete Dozent/in aus Gründen, die nicht von der MH Akademie zu vertreten sind, wie beispielsweise Krankheit, ausfällt.

Die MH Akademie erklärt einen Rücktritt unverzüglich nachdem diese Gründe bekannt geworden sind. Im Falle eines Rücktritts wird durch die MH Akademie eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Weitere Ansprüche – gleich welcher Art – des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern von der MH Akademie nicht die Umstände, welche zum Entstehen des Rücktrittsrechts geführt haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

1.4 Die Teilnahme an der von der MH Akademie durchgeführten Veranstaltung verpflichtet den Teilnehmer zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr für den gesamten Kurs.

1.5 Die MH Akademie stellt klar, dass diese nicht verpflichtet ist, die Eignung des Teilnehmers für einen speziellen Kurs zu überprüfen oder ihn bei der Wahl eines Kurses zu beraten. Die Wahl des Kurses ist vielmehr die persönliche, individuelle Entscheidung eines jeden Teilenehmers nach seiner eigenen Einschätzung.

1.6 Die MH Akademie darf zur Ausführung aller Geschäfte, wenn es zweckmäßig und sinnvoll erscheint, sich Dritter bedienen. Die MH Akademie haftet lediglich für die sorgfältige Auswahl des Dritten.

2. Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Vereinbarung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in EUR, sofern keine andere Währung vereinbart wurde. Zahlungsrabatte, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind textlich vereinbart. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung/Kursgebühr wird mit Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer erhält von der MH Akademie über den Vergütungsbetrag eine ordnungsgemäße Rechnung.

Die Vergütung/Kursgebühr ist vor Beginn des Seminars zu begleichen, wobei es auf den Eingang der Vergütung/Kursgebühr bei der MH Akademie ankommt. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung der Vergütung/Kursgebühr ist die MH Akademie berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an dem Lehrgang zu verweigern, solange die Kursgebühr nicht bezahlt ist. Bei Lehrgängen, welche über einen längeren Zeitraum hinweg laufen, wie beispielsweise bei Intensivkursen, beruflichen Weiterbildungslehrgängen, kann eine Zahlung in Teilbeträgen individuell mit der MH Akademie vereinbart werden. Derartige Zahlungsvereinbarungen bedürfen allerdings der Textform. In diesem Falle teilt die MH Akademie dem Teilnehmer die jeweiligen Zahlungstermine textlich mit. Werden Teilzahlungen vereinbart, ist der gesamte Restbetrag, abweichend etwaiger anderweitiger individueller Vereinbarungen – automatisch zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit mindestens einer Teilzahlung mehr als 10 Werktage ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen, mindestens jedoch 12 % p. a. vom Verzugstage an zu berechnen.

3.2 Bei bestehendem Vertragsverhältnis ist die Vergütung/Kursgebühr unabhängig davon zu bezahlen, ob der Teilnehmer die Veranstaltung tatsächlich besucht oder nicht.

4. Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten, Widerrufsrecht

4.1 Bei Tagesseminarveranstaltungen kann der Teilnehmer bis zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen durch textliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten; in diesem Falle wird seitens der MH Akademie lediglich ein Verwaltungsentgelt von EUR 50,00 erhoben. Nach dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu bezahlen.

4.2 Für Lehrgänge/Veranstaltungen mit mehr als einem Tag gilt, dass bei einem Rücktritt 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs 20 % und bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt bis zum Lehrgangsbeginn 35 % der Kursgebühr zu bezahlen sind. Für einen Rücktritt vor 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs fällt lediglich ein Verwaltungsentgelt von 150,00 € zzgl. USt. an. Nach Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich und ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.

4.3 Bei dem Lehrgang „Gepr. Rechtsfachwirt“ (alle Module) ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 4.4 der AGB bleibt hiervon unberührt.

4.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde im laufenden Lehrgang ist unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ist beiderseits möglich. Fristlose Kündigungsgründe für die MH Akademie können unter anderem Verstöße gegen die in Ziffer 5 dieser AGB’s genannten Verhaltensweisen der Teilnehmer sein. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Teilnehmers zur fristlosen Kündigung kann vorliegen, wenn der Teilnehmer unvorhersehbar in einer Weise erkrankt, die eine Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen nach sich zieht. Die Arbeitsunfähigkeit ist durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie eines ärztlichen Attests der MH Akademie gegenüber nachzuweisen. Bei Erkrankungen, welche bereits vor Kursbeginn bekannt waren, scheidet dies als fristloser Kündigungsgrund aus. Eine Rückerstattung der Kursgebühr findet anteilig auf die nicht absolvierten Kursmonate nach Ablauf der Kündigungsfrist statt, ausgehend von der Gesamtlehrgangsdauer, berechnet in Monaten.

4.5 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Zur Widerrufsbelehrung.

4.6 Hinweis auf Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

5. Verhaltensregeln

5.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Veranstaltung und andere Teilnehmer weder behindert noch gestört und Schäden gleich welcher Art vermieden werden.

5.2 Anweisungen des Referenten/Dozenten ist Folge zu leisten. Der Referent/Dozent übt in Vertretung des Inhabers der MH Akademie das Hausrecht gegenüber den Teilnehmern seines Kurses aus.

5.3 Anweisung des Referenten/Dozenten über die Behandlung von Unterrichtsmaterialien ist unbedingt Folge zu leisten.

5.4 Teilnehmer, welche beharrlich gegen Anweisungen des Referenten/Dozenten verstoßen oder in sonstiger Weise beharrlich die Durchführung der Veranstaltung behindern oder stören bzw. andere Teilnehmer behindern oder stören, können von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung seitens der MH Akademie bleibt unberührt.

6. Haftung

6.1 Eine unbeschränkte Haftung auf Schadensersatz und der Ersatz der vergeblichen Aufwendungen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der MH Akademie und der Erfüllungsgehilfen der MH Akademie. Bei Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der MH Akademie auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Vorhersehbarer vertragstypischer Schaden ist in seiner Definition der Schaden, den die MH Akademie bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der verwirklichten Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, welche die MH Akademie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

6.2 Soweit Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, so genannte Kardinalspflichten, auf Schadensersatz oder aufgrund zwingender Haftung nach den Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung geltend gemacht werden, haften wir – abweichend von Ziffer 6.1 – nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen auch für eine persönliche Haftung aller Personen, die für die MH Akademie bei Anbahnung, Abschluss und/oder Durchführung des Vertragsverhältnisses mitgewirkt haben, also insbesondere eine persönliche Haftung aller Personen, welche mit uns in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, freien Mitarbeiterverhältnis stehen und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

6.4 Für das Verhalten von Kursteilnehmern wird von uns nicht gehaftet. Durch diese Bestimmung wird die Haftung der MH Akademie für eigenes Verhalten nicht eingeschränkt.

6.5 Für Garderobe oder sonstige von Kursteilnehmer mitgebrachte Sachen wird von uns ebenfalls nicht gehaftet.

6.6 Der Kursteilnehmer haftet uns gegenüber und allen Dritten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Personen, Sach- und Materialschäden.

7. Reklamationen

Reklamationen bezüglich der Unterrichtsleistungen seitens des Referenten/Dozenten müssen bereits im Verlauf eines Kurses angezeigt werden. Sie müssen unverzüglich und frühest möglich im Kursverlauf unter genauer Beschreibung des Mangels der MH Akademie gegenüber textlich bekannt gegeben werden. Mängelrügen nach Abschluss eines Lehrganges kann nicht mehr entsprochen werden. Bei begründeten Reklamationen hat die MH Akademie das Recht bis zu zweimal einen Wechsel des Referenten/Dozenten in Absprache mit den übrigen Kursteilnehmern vorzunehmen. In diesem Falle ist sodann der Teilnehmer zur Annahme der erbrachten Leistungen und zur Zahlung verpflichtet.

8. Urheberschutz

Von der MH Akademie zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne unsere Genehmigung vom Teilnehmer nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden. Alle Arbeitsunterlagen der MH Akademie bzw. des Dozenten/Referenten sind urheberrechtlich geschützt.

9. Datenschutz

Der MH Akademie übermittelte Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die MH Akademie ist berechtigt, die Namens- und Anschriftendaten über eine Teilnehmerliste den anderen Teilnehmern und den Referenten/Dozenten zugänglich zu machen.

10. Abwerbeverbot

Die angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der MH Akademie dürfen bis zu 24 Monate nach Abschluss des letzten Auftrages eines Kunden ohne Genehmigung der MH Akademie weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich, textlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden. Die MH Akademie ist in diesem Falle berechtigt Schadenersatz gegen den Kunden geltend zu machen.

11. Besondere Vereinbarungen (Nebenabreden)

Der Referent/Dozent ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und/oder zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Jede Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Teilnehmer bedarf der textlichen Bestätigung durch die MH Akademie.

12. Salvatorische Klausel

Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall sodann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung zu vereinbaren.

Aidenbach im November 2021

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